Ein Anwalt, zwei Rechtsordnungen, drei Sprachen.
Die Kanzlei Menth vertritt deutschsprachige Mandanten bei allen rechtlichen Fragen rund um Immobilienbesitz und Erbschaft in Spanien – persönlich, dreisprachig und direkt vor Ort in Manacor.
Günter Menth
- Titel
- Rechtsanwalt & Abogado inscrito
- Studium
- Jura & Hispanoamerikanistik
- Sprachen
- Deutsch · Español · Català
- Auf Mallorca seit
- 1997
- Kammern
-
Rechtsanwaltskammer (DE)
Ilustre Colegio de Abogados de Baleares
Günter Menth hat Rechtswissenschaft und Hispanoamerikanistik studiert – eine Fächerverbindung, die den Beratungsalltag in einer deutsch-spanischen Kanzlei täglich prägt. Er kennt nicht nur das materielle Recht beider Länder, sondern auch die Verwaltungspraxis, die Mentalitäten und die Fallen, die entstehen, wenn zwei Rechtssysteme aufeinandertreffen.
Seit 1997 lebt und arbeitet er auf Mallorca. Als deutscher Rechtsanwalt und gleichzeitig als Abogado inscrito im Colegio de Abogados de Baleares vertritt er Mandanten ohne dazwischengeschaltete Kanzlei – ein Fall, ein Kopf, beide Rechtsordnungen.
Sein Schwerpunkt liegt auf Immobilienrecht und Erbrecht. Wer eine Finca erbt, ein Apartment kauft, eine Schenkung plant oder einen nicht genehmigten Anbau legalisieren muss, findet in der Kanzlei Menth einen Berater, der den spanischen Notartermin genauso souverän führt wie das Gespräch mit dem deutschen Nachlassgericht.
„Intelligenter Weitblick als Strategie" – so beschreibt Menth seinen Beratungsansatz. Das bedeutet: nicht nur den akuten Fall lösen, sondern vorausdenken. Welche steuerlichen Folgen hat eine Erbauseinandersetzung? Welche Klauseln fehlen im Kaufvertrag? Was passiert mit der Immobilie im Erbfall, wenn kein spanisches Testament existiert?
Das Kanzleiteam arbeitet dreisprachig – Deutsch, Spanisch und Katalanisch – und pflegt ein gewachsenes Netzwerk aus deutschen Fachanwälten, spanischen Notaren, Steuerberatern und vereidigten Übersetzern.
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